Elternseite

Wann beginnt die Wiederaufnahme des Unterrichts?

  • Der Regelschulbetrieb wird schrittweise ab dem 4. Mai wieder aufgenommen werden - zunächst für die 4. Klasse.
  • Am 18. Mai kommen dann die beiden 3. Klassen dazu.
  • Die großen Krokos, Pinguine und Schmetterlinge starten dann am Mittwoch, den 3. Juni mit dem Unterricht in der Schule! Die "Kleinen" folgen dann am 16. Juni.
  • Schulveranstaltungen, Ausflüge und Ganztagsangebote fallen bis auf weiteres leider aus.
  • Schulobst wird ab 11. Mai wieder geliefert.

Wie wird das "Lernen zu Hause" organisiert?

Alle Jahrgänge, die nicht in der Schule sind, werden von den Lehrkräften für das "Lernen zu Hause" mit Wochenplänen, Aufgaben und Materialien versorgt. Es besteht weiterhin "Schulpflicht" - das heißt, dass die Aufgaben zu Hause erledigt werden müssen. Dabei achten wir darauf, dass die Aufgabenstellungen verständlich sind und der Aufgabenumfang angemessen ist. Weniger ist manchmal mehr!
Für die tägliche Lernzeit sollen folgende Richtwerte gelten:
  • Eingangsstufe: 1,5 Stunden
  • 3./4. Klassen: 2 Stunden
Wir versuchen, bei den Aufgaben die individuellen Lernvoraussetzungen zu berücksichtigen. Während im normalen Unterrichtsalltag oft zu wenig Zeit für das Üben, Wiederholen und Festigen von Gelernten bleibt, bietet die  aktuelle Situation hierfür gute Chancen. Neue Lerninhalte können leider momentan nur begrenzt eingeführt werden.
Die kleinen Krokos, Schmetterlinge und Pinguine werden bis zum Start in der Schule weiterhin mit Material versorgt. Die neuen Materialmappen müssen nicht wieder abgegeben werden, sondern sollen dann am ersten Schultag am 16. Juni mit den bearbeiteten Aufgaben in die Schule gebracht werden.
Noch ein wichtiger Hinweis: Die zu Hause erstellten Arbeiten werden kontrolliert, aber nicht bewertet. Das dabei erworbenen Wissen kann jedoch nach Wiederaufnahme des Unterrichts durch Tests, Lernzielkontrollen oder mündliche Abfragen überprüft werden.

Wie wird der Unterricht in der Schule organisiert?

Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts haben wir alle Klassen in je zwei Gruppen aufgeteilen: A und B. Zwei Schülergruppen werden im täglichen Wechsel unterrichtet, so dass die Schüler*innen an den „Nicht-Schultagen“ den Unterrichtsstoff des vorhergegangenen Tages vertiefen können.

Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche haben wir uns für folgenden Plan (Modell 3) entschieden:

 

Woche 1

Wochen-

ende

Woche 2

Mo

Die

Mi

Do

Fr

Mo

Die

Mi

Do

Fr

A

B

A

B

A

B

A

B

A

B

 

Hier sind die Pläne bis zu den Sommerferien:

 Start der 3. Klassen

18. - 20. Mai

Wochen-

ende

25. - 29. Mai

Mo

Die

Mi

Do

Fr

Mo

Die

Mi

Do

Fr

A

B

A

Himmelfahrt

B

A

B

A

B

 

Start der großen Krokos, Pinguine und Schmetterlinge 

1. - 5. Juni

Wochen-

ende

8. - 12. Juni

Mo

Die

Mi

Do

Fr

Mo

Die

Mi

Do

Fr

Pfingsten

A

B

A

B

A

B

A

B

 

 Start der kleinen Krokos, Pinguine und Schmetterlinge

15. - 19. Juni

Wochen-

ende

22. - 26. Juni

Mo

Die

Mi

Do

Fr

Mo

Die

Mi

Do

Fr

A

B

A

B

A

B

A

B

A

B

 

 

29. Juni - 3. Juli

Wochen-

ende

6. - 10. Juli

Mo

Die

Mi

Do

Fr

Mo

Die

Mi

Do

Fr

A

B

A

B

A

B

A

B

A

B

 

 

13. Juli - 15. Juli

 

Sommerferien

Mo

Die

Mi

A

B

A

 

Findet der Sportunterricht statt?

Der schulische Sportunterricht kann nach Erlass des Kultusministeriums ab dem 22. Juni unter bestimmten Rahmenbedingungen wieder aufgenommen werden kann. Aufgrund der umfangreichen Hygieneregeln in der Turnhalle werden wir den Sportunterricht weiterhin von den Klassenlehrkräften durch Bewegungspausen innerhalb des Unterrichts und auch durch Bewegungsspiele auf unserem Schulhof durchführen - Sportsachen müssen also auch weiterhin nicht mitgebracht werden.

 

Findet eine Betreuung in der 5. Stunde statt?

Ja! Es wird für die Präsenztage Ihres Kindes eine Betreuung in der 5. Stunde angeboten. Anmeldungen finden Sie im Eingangsbereich der Schule oder hier:

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Anmeldung Betreuung Präsenztage Eingangsstufe
Anmeldung Betreuung.pdf
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Müssen Schüler*innen in die Schule kommen, wenn sie zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören?

Nein! Schüler*innen, die einer Risikogruppe mit Vorerkrankungen angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten ins „Home Office“ gehen.

Dabei spielt die Schwere der bestehenden Erkrankung, eine eventuelle Häufung von Risiken, das Alter des Kindes und das Vermögen, erforderliche Hygieneregeln einzuhalten, beim Kind und seinem Umfeld eine wichtige Rolle.

Diese Schüler*innen werden dann weiterhin im Rahmen des „Lernens zu Hause“ von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen zuverlässig versorgt.

Das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung ist nicht erforderlich!

Wenn Sie Gebrauch von dieser Regelung machen möchten, füllen Sie bitte den Antrag aus. Er ist hier zu finden - wir werden ihn auch ausgedruckt in den Eingangsbereich der Schule legen. Bitte sprechen sie uns an, wenn Sie in dieser Entscheidung unsicher sind oder Fragen dazu haben.

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Antrag auf "Lernen zu Hause"
Antrag Eltern Lernen zu Hause.pdf
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Wie werden die Hygiene- und Abstandsregeln gehandhabt?

Elterninformationen zu den Hygieneregeln der Grundschule Jennelt finden sie hier als PDF-Datei. Sie werden fortlaufend nach Bedarf ergänzt. Wir werden in der Schule das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln mit den Schüler*innen vor dem Schulstart selbstverständlich auch thematisieren.

Bitte besprechen auch Sie die Hygieneregeln mit Ihren Kindern vor Wiederaufnahme des Unterrichts.

Download
Elterninformationen zu Hygieneregeln Stand: 27.04.2020
Hygieneregeln für Eltern.pdf
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Wie ist das mit der Maskenpflicht?

Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) können in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, da der Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Mit einem MNS oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird.

Ab Montag, den 27.04.20, wird auch in Niedersachen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel gelten. Dies gilt natürlich auch für die Schüler auf Ihrem Schulweg mit dem Bus. Des Weiteren besteht diese Pflicht auch für die Taxi-Beförderung.

Sie haben daher ihren Kindern einen Mundschutz oder ein Halstuch mitzugeben. Die Unternehmen dürfen keine Schüler ohne entsprechenden Bedeckung befördern. Dem Fahrpersonal sowohl im Nahverkehr als auch der Taxen bleibt es gesetzlich weiterhin verboten eine Bedeckung zu tragen.

 

Wie ist die Notfallbetreuung geregelt?

Eine Notfallbetreuung wird bis zur endgültigen Schulöffnung im Regelbetrieb von Montag bis Freitag jeweils von 8 - 13 Uhr in der Schule angeboten. Sie findet in kleinen Gruppen statt.

Diese Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind und nicht anderweitig betreut werden können. Nach einer Verfügung vom 19.03. werden auch die Kinder in der Notbetreuung aufgenommen, wenn allein ein/e Erziehungsberechtigte/r zu einer der unten genannten Berufsgruppen zählt.

In jedem Fall wird die Aufnahme von Härtefällen im Einzelfall möglich sein. Nehmen Sie im Zweifel gerne Kontakt zu uns auf!

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Beschäftigte in Bereichen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z. B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel)
  • Beschäftigte im Bereich der Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung),
  • Beschäftigte in der Wasserversorgung,
  • Beschäftigte im Bereich Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel),
  • Beschäftigte in der Informationstechnik und Telekommunikation (insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze),
  • Beschäftigte im Bereich der Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers),
  • Beschäftigte im Bereich Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV),
  • Beschäftigte im Bereich der Entsorgung (Müllabfuhr),
  • Beschäftigte im Bereich Medien und Kultur- Risiko- und Krisenkommunikation,
  • Darüber hinaus sind auch Härtefallregelungen (wie z. B. etwa drohende Kündigung und erheblicher Dienstausfall, drohende Kindswohlgefährdung, gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern) zu berücksichtigen.

Bitte melden Sie Ihre Kinder auf jeden Fall vorher an - entweder per Mail: gsjennelt@t-online.de oder per Telefon: 04923/229 (Anrufbeantworter). Einen schriftlichen Antrag auf Notbetreuung finden sie unten oder auch ausgedruckt im Eingangsbereich der Schule.

Bitte prüfen Sie Ihren Antrag auf Notbetreuung vorher genau, damit die Schulschließung als wichtige Schutzmaßnahme auch wirklich Sinn macht und hilft, der Verbreitung des Corono-Virus entgegenzuwirken. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen.
Grundsätzlich gilt: Um Ihr Kind und andere Kinder zu schützen, nutzen Sie dieses Angebot nur im Notfall!

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Antrag auf Notbetreuung aktuell
Antrag Notbetreuung aktuell.pdf
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Wie fahren die Busse?

Die Schulbusse fahren mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes wieder nach dem regulären Fahrplan.

Bitte denken Sie daran: Ab Montag, den 27.04.20, wird auch in Niedersachen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr und Einzelhandel gelten. Dies gilt natürlich auch für die Schüler auf Ihrem Schulweg mit dem Bus. Des Weiteren besteht diese Pflicht auch für die Taxi-Beförderung.

Eltern haben daher ihren Kindern einen Mundschutz oder ein Halstuch mitzugeben. Die Unternehmen dürfen keine Schüler ohne entsprechenden Bedeckung befördern. Dem Fahrpersonal sowohl im Nahverkehr als auch der Taxen bleibt es gesetzlich weiterhin verboten eine Bedeckung zu tragen.

Gibt es Ganztags-Angebote?

Nein. Ganztagsschule fällt vorerst aus. Derzeit wird auch kein Essensangebot in der Schule vorgehalten – die Mensen bleiben geschlossen. Die Rückzahlungen für bereits gezahltes Essen bekommen Sie selbstverständlich zurückerstattet.

Informationen von unserem Kultusminister Grant Hendrik Tonne

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"Lernen zu Hause" - Leitfaden für Eltern und Schüler*innen
Lernen zu Hause - Leitfaden 16.4.20.pdf
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Gibt es Aufgaben, die unsere Kinder zusätzlich bearbeiten können?

Zusätzliche Aufgaben finden Sie am Haupteingang der Schule auf unserem "Jahreszeitenschrank". Wir füllen die Kästen regelmäßig mit neuen Materialien. Auch auf der Kinderseite sind noch viele Anregungen zu finden.

Wo finden wir Hilfe?

Angesichts der andauernden Corona Epidemie sind Sorgen und Ängste von Eltern sicher ein Phänomen dieser Zeit. Hier finden Sie neben einem Brief des Kultusministers auch ausführliche Tipps zur emotionalen Unterstützung von Kindern und dem Lernen zu Hause von Schulpsychologen der Landesschulbehörde. (Stand 31.03.2020)

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Informationen für Erziehungsberechtige 3
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Wo finden wir kostenloses Unterrichtsmaterial?

Der Finken-Verlag stellt in jede Woche ein digitales Wochenpaket zum kostenfreien Download bereit. Die Wochenpakete, unterteilt für die Klassen 1 bis 4, enthalten Übungsaufgaben für die Fächer Deutsch und Mathematik.

https://newslettertogo.com/o1cqtzgn-884bu46u-4mux4vau-18od

 

Der Mildenberger-Verlag bietet lehrgangsunabhängiges Downloadmaterial für die Schule und zu Hause an. Die Downloads stehen während der gesamten Zeit der Schulschließungen kostenlos zur Verfügung! Unter folgenden Link ist das Material zu finden:

https://www.mildenberger-verlag.de/page.php modul=GoShopping&op=show_rubrik&cid=1176

Auch die Landesschulbehörde (nibis.de) bietet Unterstützung! Hier finden Sie eine Ideensammlung zum Lernen zu Hause:

https://nibis.de/lernen-zu-hause---eine-ideensammlung_13560